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Netzparallelbetrieb
 
Wie die meisten Solartechniken ist auch die Photovoltaik für dezentralen Einsatz prädestiniert, das heißt Verbrauch am Ort des Entstehens, doch besteht auch die Möglichkeit, eine direkte Verbindung zum öffentlichen Versorgungsnetz herzustellen; das setzt einen Wechselrichter voraus, der die von den Zellen erzeugte Gleichspannung in eine Wechselspannung wandelt. Die Qualität dieser Umwandlung und andere Vorschriften für die Netzeinspeisung sind in einer Broschüre festgelegt:
Technische Richtlinien für den Parallelbetrieb von PV-Eigenerzeugungsanlagen mit dem Niederspannungsnetz des Elektrizitätsversorgungsunternehmens (EVU):

In dieser Zusammenstellung finden Sie Richtlinien für PV-Eigenerzeugungsanlagen mit ein- oder mehrphasigen Wechselrichtern im Netzparallelbetrieb, deren Leistung bei einphasiger Einspeisung (230V) mit 3,6 kVA begrenzt ist. Erhältlich ist diese Broschüre beim Verband der Elektrizitätswerke Österreichs, 1040 Wien, Brahmsplatz 3. /11/ Literatur. Sicherheitstechnische Aspekte sind auch in der ÖNORM/ÖVE E 2750 festgelegt.

Die Inbetriebnahme der Anlage muß durch einen konzessionierten Elektriker erfolgen, wobei auch Aspekte des Blitzschutzes und der Erdung beachtet werden müssen. Ein Gebäude erfordert aufgrund des Einbaues einer Photovoltaik-Anlage keine Blitzschutzanlage. Ist aber eine solche vorhanden, so sind die Richtlinien nach ÖVE E 49 und ÖNORM E 2980 zu beachten.



Metainfo:
AutorIn: Hubert Fechner; Copyright: Hubert Fechner; Publiziert von: Matthäus Ittner (mittner)
factID: 123504.1; Publiziert am 17 Jul. 2003 11:16
 
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