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stärkere Kontrolle der Umsetzung von Lärmprävention
 

Die Umsetzung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Prävention von Lärm am Arbeitsplatz müssen von den Arbeitsinspektoraten stärker kontrolliert werden. Bereits ab einer dauernden Lärmbelastung von 80 Dezibel müssen die Arbeitnehmer/-innen über Lärmfolgen informiert, Lärmuntersuchungen angeboten bekommen und Gehörschutz erhalten. Technisch-organisatorische Schutzmaßnahmen sind erst ab 85 Dezibel gesetzlich vorgeschrieben.

 

eine Forderung der Arbeiterkammer Oberösterreich gestellt auf der Pressekonferenz zum Thema "Lärm am Arbeitsplatz" am 9.12.2009.




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Autor: Johanna Fuchs; Copyright: ohc; Publiziert von: Johanna Fuchs (fuchs_j)
factID: 1439139.2 (...Archiv); Publiziert am 20 Apr. 2010 18:44