Integration von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in den Unterricht und die berufliche Bildung
Die Integration von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in den Unterricht und die berufliche Bildung ist derzeit unzureichend bis gar nicht erfüllt und stellt somit eine aktuelle und große Herausforderung dar. Diese Einschätzung wird von vielen Menschen vertreten, die in diesem Bereich tätig sind und sich gedanklich mit den beiden Welten Prävention und Bildung beschäftigen.
Die Sektion für Erziehung und Ausbildung zur Prävention der internationalen Vereinigung für soziale Sicherheit (IVSS) geht in ihrem Protokoll von Québec aus dem Jahr 2003 davon aus, dass:
das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit einer Person auch bei der Arbeit besteht, und zwar ab Beginn der Ausbildung in einem Beruf,
aufgrund der Anerkennung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit als Grundrecht, die soziale Dimension der Globalisierung an Bedeutung gewinnt,
junge Arbeitnehmer von den menschlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten besonders betroffen sind,
die Fähigkeit, Gefahren bei der Arbeit zu begegnen im hohen Maße von der Ausbildung im Bereich Prävention abhängt,
die Notwendigkeit einer besseren Abstimmung zwischen der Praxis der Arbeitswelt und den Bedingungen beim Erlernen eines Berufs allgemein anerkannt wird.
Die IVSS Sektion für Erziehung und Ausbildung zur Prävention formuliert in diesem Protokoll weiters folgende Grundsätze, die an Institutionen gerichtet sind, die für die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bzw. für die berufliche Bildung zuständig sind:
die mit jedem Ausbildungsabschnitt zur Erledigung einer Arbeit verbundenen Kenntnisse in Sicherheit und Gesundheit werden bei der beruflichen Bildung schrittweise in den Lernprozess einbezogen,
die Beherrschung der notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich Gesundheit und Sicherheit wird durch eine in die berufliche Bildung einbezogene Bewertung überprüft,
Ausbildungseinrichtungen wenden vorbildliche Methoden und Praktiken im Bereich der Sicherheit und Gesundheit an und fördern die Umsetzung dieser Methoden und Praktiken durch die Einführung entsprechender Regelungen,
Ausbildungsmaterial, Geräte und Maschinen sowie Arbeitsumfeld entsprechen den geltenden Normen und Richtlinien im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
Die drei wesentlichen Bereiche, die im Zuge einer Integration von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in den Unterricht und die berufliche Bildung derzeit im Mittelpunkt stehen sind:
Gesundheitserziehung in allgemeinbildenden Schulen
Ausbildung zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in der Berufsausbildung (Berufsschulen, duales System)
Begleitung junger Arbeitnehmer beim Einstieg in den Beruf
Zur Integration von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in den Unterricht bedarf es einer Auseinandersetzung mit Gesundheit und Gesundheitsförderung im Setting Schule. Dort wo Gesundheit unterrichtet werden soll, muss zuvor eine gesundheitsförderliche Struktur vorhanden sein.
Lehrergesundheit und Belastungen in der Schule sind wichtige Themen, denn lt. wissenschaftlichen Studien und Statistiken scheidet bundesweit (Anm: Deutschland) jeder zweite Lehrer krank aus dem Berufsleben aus. Wie die gesundheitliche Situation der Lehrer zeigt, ist es notwendig sich dringend mit Fragen der Gesundheit sowie der Arbeits- und Leistungsfähigkeit von Lehrern auseinander zu setzen. (vgl. Seibt R. et al., 2004)