Die Umsetzung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Prävention von Lärm am Arbeitsplatz müssen von den Arbeitsinspektoraten stärker kontrolliert werden. Bereits ab einer dauernden Lärmbelastung von 80 Dezibel müssen die Arbeitnehmer/-innen über Lärmfolgen informiert, Lärmuntersuchungen angeboten bekommen und Gehörschutz erhalten. Technisch-organisatorische Schutzmaßnahmen sind erst ab 85 Dezibel gesetzlich vorgeschrieben.
eine Forderung der Arbeiterkammer Oberösterreich gestellt auf der Pressekonferenz zum Thema "Lärm am Arbeitsplatz" am 9.12.2009.
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